Gedenken im Friedwald Waldenburg - bereits zum dritten Mal in…
Maximal 25 Teilnehmer bei Trauerfeiern im Landkreis Zwickau – Regeln ab dem 01. Dezember 2020
Verschärfte Coronaschutzmaßnahmen im Landkreis Zwickau gelten auch für Beerdigungen. Maximal 25 Teilnehmer bei Trauerfeiern ab dem 01.12.2020 gestattet. Neue Allgemeinverfügung des Landkreises in Kraft bis vorerst 28.12.2020
Maximal 25 Teilnehmer bei Trauerfeiern gestattet – neue Verordnung ab 01.12.2020
Wegen der stetig steigenden Zahl der Coronainfektionen im Landkreis Zwickau, hat die Behörde ab dem 01. Dezember 2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Neben diversen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht, regelt sie auch die Teilnehmerzahl bei der Trauerfeier. Es dürfen maximal 25 Teilnehmer bei Trauerfeiern zugegen sein.
Wegen der Ausgangsbeschränkungen darf die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden – darunter fällt auch die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Beerdigungsfeiern.
Wörtlich heißt es:
Die Allgemeinverfügung des Landkreises untersagt bis zum 28. Dezember 2020 auch das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
Triftige Gründe sind:
…
die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 25 Personen nicht überschreiten darf
Quelle: www.zwickau.de
Den kompletten Wortlaut finden Sie hier. https://www.landkreis-zwickau.de/corona-virus-informationen
Abstand, Maskenpflicht, Regeln in Trauerhallen
Soweit mir bekannt ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Trauerfeier für die Angehörigen Pflicht. Weiterhin muss der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Haushalten eingehalten werden. Darüberhinaus regelt die Größe der Trauerhalle die Maximalteilnehmerzahl.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Bestimmungen und die Situation in der gewählten Trauerhalle bei Ihrem beauftragten Bestattungshaus.
Trotz aller Einschränkungen versuchen wir alles was uns möglich ist, um Ihnen einen würdigen Abschied von Ihrem geliebten Menschen zu ermöglichen. Angehörige, die wegen der Einschränkungen nicht teilnehmen können, können per Video zugeschaltet werden.
Gerne informieren wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir versuchen den Teilnehmerkreis beim persönlichen Trauergespräch auf ein Minimum zu begrenzen. Dies passiert zu Ihrem und zu unserem Schutz.