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Wieder 50 Personen bei Trauerfeiern im Landkreis Zwickau erlaubt

Aufgrund der Corona Pandemie und der hohen Fallzahlen war die Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern stark begrenzt. Nun hat der Landkreis eine neue Verordnung herausgegeben und gestattet 50 Trauergäste.

Ab dem 6. Juni 2021 wieder 50 Gäste bei Trauerfeiern zugelassen

Es ist schwer genug, wenn ein Angehöriger verstorben ist. In den vergangenen Wochen und Monaten war die Zahl der Trauergäste bei der Abschiedsfeier auf 10 Personen und später auf 30 begrenzt. Weil auch die gastronomischen Einrichtungen geschlossen waren, fiel auch ein Beisammensein nach der Trauerfeier aus.

Nachdem die Fallzahlen nun gesunken sind, hat der Landkreis Zwickau in seiner seit dem 6. Juni 2021 geltenden Corona Schutzverordnung die Zahl der möglichen Teilnehmer bei einer Trauerfeier auf 50 angehoben. Einen Pferdefuß hat das Ganze jedoch immer noch: Sobald die Zahl der Trauergäste 10 überschreitet, müssen alle Gäste entweder geimpft, getestet oder genesen sein.

Trotzdem ist es ein Schritt in die richtige Richtung. „Trauer muss sprechen, damit sie heilen kann“ und man muss sie auch teilen können.

Für Sie da im Trauerfall

Trauerredner Carsten Riedel und sein Rednerteam sind für Sie in schweren Stunden da. Wir begleiten die Trauerfeier mit gefühlvollen und persönlichen Trauerreden – erinnern an das Leben und an den Menschen. Rufen Sie uns an: 03761 – 88 95 315

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