Maximal 25 Teilnehmer bei Trauerfeiern im Landkreis Zwickau – Regeln ab dem 01. Dezember 2020
Verschärfte Coronaschutzmaßnahmen im Landkreis Zwickau gelten auch für Beerdigungen. Maximal 25 Teilnehmer bei Trauerfeiern ab dem 01.12.2020 gestattet. Neue Allgemeinverfügung des Landkreises in Kraft bis vorerst 28.12.2020
